Kleingedrucktes

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 06.02.2025

Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
2. Leistungsinhalt
3. Mitwirkungspflichten
4. Leistungserbringung
5. Beobachtungspflicht und nicht vertragsgemäße Leistungserbringung
6. Freigabe
7. Nutzungsrechte
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
9. Fremd- und Drittkosten
10. Haftung
11. Referenzangabe
12. Exitmanagement
13. Schlussbestimmungen
14. Hinweise und besondere Bedingungen zu Laufzeitprojekten, automatische Verlängerung
15. Hinweise zu Workshops
16. Besondere Bedingungen und Hinweise zu Fotoshootings

 

1. Geltungsbereich
Für alle Leistungen und Lieferungen der Kreativrausch gegenüber ihren Auftraggebern*innen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers*in, einschließlich dessen Allgemeiner Einkaufsbedingungen, die die Kreativrausch nicht ausdrücklich anerkennt, gelten nicht. Diese gelten auch dann nicht, wenn der/die Auftraggeber*in in weiteren Vertragsunterlagen, wie z.B. Auftrag oder Bestellung auf sie hinweist, ohne dass die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich widerspricht oder in diesem Fall ohne Vorbehalt Leistungen in Kenntnis dieser Bedingungen erbringt.

Kreativrausch erbringt Leistungen ausschließlich an Unternehmen im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

2. Leistungsinhalt
Die Leistungsinhalte sind im Vertrag/dem Angebot ausdrücklich und abschließend angegeben. Darüberhinausgehende Leistungen schuldet Kreativrausch nicht. Vereinbarte zusätzliche Leistungen sind auch zusätzlich zu vergüten.

 

3. Mitwirkungspflichten
Der/die Auftraggeber*in ist verpflichtet Kreativrausch bei der Leistungserbringung zu unterstützen, insbesondere auf Anforderung unverzüglich notwendige Zuarbeiten zu leisten, so zum Beispiel Informationen, Unterlagen und Zugänge zu seinen/ihren Social-Media-Konten zur Verfügung zu stellen bzw. an deren Einrichtung und Erstellung mitzuwirken.

Sofern die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden, ruht die betreffende Leistungspflicht zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit.

 

4. Leistungserbringung
Kreativrausch erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen ordnungs- und vertragsgemäß und wird insbesondere ihr überlassene Vorlagen, Bilder, Arbeitsdaten, firmeninterne Unterlagen etc. sorgefältig behandeln. Sie wird die Interessen des/der Auftraggebers*in nach besten Kräften wahrnehmen, bleibt jedoch berechtigt Aufträge von anderen Auftraggebern*innen gleicher oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu bearbeiten.

Kreativrausch ist berechtigt sich zur Leistungserbringung Subunternehmen zu bedienen, bleibt aber ungeachtet dessen dem/der Auftraggeber*in gegenüber direkt verantwortlich für die Erfüllung ihrer vertraglich vereinbarten Leistungspflichten.

Kreativrausch ist nur dann für das Erreichen eines bestimmten Erfolges oder das Erzielen bestimmter Leistungsergebnisse verantwortlich, wenn dies in den vertraglichen Vereinbarungen ausdrücklich vorgesehen ist. Im Zweifel sind die Leistungsverpflichtungen der Kreativrausch tätigkeitsbezogen.

 

5. Beobachtungspflicht und nicht vertragsgemäße Leistungserbringung
Der/die Auftraggeber*in ist verpflichtet die vertragsgegenständlichen Leistungen der Kreativrausch laufend zu beobachten und die Agentur unverzüglich zu informieren, wenn er/sie erkennt, dass eine Leistung von Kreativrausch nicht vertragsgemäß erbracht worden ist und dies hierbei detailliert zu spezifizieren.

Soweit der/die Auftraggeber*in seiner/ihrer Beobachtungs- und Informationspflicht nachgekommen ist, ist Kreativrausch zunächst berechtigt und verpflichtet, die betroffene Leistung ohne Mehrkosten innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, sofern diese Nachholung der Leistung möglich und sinnvoll und beiden Parteien zumutbar ist (Nacherfüllung).

 

6. Freigabe
Mit der Freigabe von Entwürfen, Layouts, Texten, elektronischen Medien und Konzepten, die die Kreativrausch dem/der Auftraggeber*in zur Freigabe bereitstellt, übernimmt der/die Auftraggeber*in die Verantwortung für die Richtigkeit von Wort und Bild.

Es obliegt dem/der Auftraggeber*in in Zweifelsfällen vor Freigabe selbst die Rechtmäßigkeit der Leistung rechtlich, insbesondere wettbewerbs-, marken-, persönlichkeitsrechtlich zu überprüfen/überprüfen zu lassen.

 

7. Nutzungsrechte
Die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Arbeitsergebnissen verbleiben bei der Kreativrausch. Dem/der Auftraggeber*in wird jedoch an den für ihn/sie erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches und nicht übertragbares, jedoch räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke eingeräumt. Dies schließt das Recht zur Bearbeitung in diesem Rahmen mit ein.

Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt jeweils erst mit vollständiger Bezahlung der für die zugehörige Leistung in Rechnung gestellten Vergütung. Soweit vor deren vollständiger Bezahlung Nutzungsmöglichkeiten eingeräumt werden, sind diese jederzeit widerruflich.

 

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der aktuellen MwSt.

Die vertraglich vereinbarte Vergütung umfasst ausschließlich die im Angebot/Vertrag ausdrücklich angegebenen Leistungen. Die Vergütung ist von dem/der Auftraggeber*in jeweils monatlich binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung und im Falle mindestens zweimaliger verspäteter Zahlung auf Anforderung monatlich zum ersten eines jeden Monats im Voraus zu zahlen.

Zusatzleistungen und Mehraufwände werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Aufwand und im Bereich strategischer Leistungen mit einem Satz von 135,00 € je Agenturstunde, im Bereich operativer Leistungen mit einem Satz von 100,00 € je Agenturstunde und im Bereich Community Management (ausschließlich direkte Kommunikation mit „Followern“) mit einem Satz von 60,00 € je Agenturstunde zusätzlich in Rechnung gestellt.

Reisekosten und Spesen sind in einem angemessenen Umfang auf Nachweis zusätzlich zu erstatten.

Die Kreativrausch kann im Falle des Zahlungsverzuges von mehr als 14 Tagen die weitere Ausführung ihrer Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einstellen.

 

9. Fremd- und Drittkosten
Fremd- und Drittkosten sind gesondert von dem/der Auftraggeber*in zu bezahlen. Dies gilt insbesondere für solche Kosten des Influencer-Marketings, Ads-Kosten, Media-Budget usw. Klarstellend wird festgehalten, dass sich auch die Kosten für Shootings ohne Datenträger, Fahrtkosten, Protagonisten, Sprecher, Musik etc. verstehen. Sie werden jeweils bevorzugt von dem/der Auftraggeber*in direkt sowie auf ausdrücklichen Wunsch des/der Auftraggebers*in über die Agentur bezahlt, dann allerdings zzgl. eines Handlingfees von 10% dem/der Auftraggeber*in weiter berechnet.

 

10. Haftung
Die Parteien haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer gegebenen Garantie fallen und soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Für andere als die in vorstehendem Absatz genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) beruhen, haften die Parteien unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten in vorstehendem Sinne sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertraut.

Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung für andere als die in Absatz 1 genannte Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung anderer als der im vorstehenden Absatz genannten Pflichten beruhen, egal aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter und Organe der Parteien.

 

11. Referenzangabe
Der/die Auftraggeber*in erklärt sich einverstanden damit, dass die Kreativrausch das Projekt in angemessenem Umfang zu eigenen Werbezwecken benennt bzw. beschreibt und entsprechende Referenzangaben – auch nach Vertragsende – und auch unter Verwendung von Logos/Marken und Kennzeichen des/der Auftraggebers*in tätigt.

 

12. Exitmanagement
Alle zentralen projektrelevanten Daten, die im Rahmen der Zusammenarbeit von der Kreativrausch verwaltet und/oder erstellt wurden, werden nach Beendigung des jeweiligen Projekts von der Kreativrausch für sechs Monate gesichert und in dieser Zeit auf Anforderung des/der Auftraggebers*in diesem/dieser in einem üblichen Dateiformat zur Verfügung gestellt.

 

13. Schlussbestimmungen
Vertragsänderungen und/oder -ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Braunschweig. Kreativrausch ist jedoch auch berechtigt den/die Auftraggeber*in wahlweise an deren Allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.

 

14. Hinweise und besondere Bedingungen zu Laufzeitprojekten, automatische Verlängerung
Bei Laufzeitprojekten erfolgt der Projektstart zum 1. eines Monats mit einem Vorlauf von vier Wochen, wobei die Laufzeit sich auf 12 Monate beläuft. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um 6 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von einer der Parteien ordentlich gekündigt wird.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

15. Hinweise zu Workshops
Bei Workshops ist ein Vorlauf von mindestens 3 Wochen nach Zusendung des ausgefüllten Anforderungskataloges einzukalkulieren. Nach dem Workshop ist mit mindestens 2 Wochen bis zur Fertigstellung der Strategie zu rechnen.

 

16. Besondere Bedingungen und Hinweise zu Fotoshootings
Bei Auftragsproduktionen erstellt die Kreativrausch für den/die Auftraggeber*in Aufnahmen.

Im Rahmen vertraglich vereinbarter Gestaltungsvorgaben liegt das künstlerische Gestaltungsrecht der Aufnahmen bei der Agentur.